Unser Standort ist ein liebevoller Ort, der bis zu 10 ab 1 Jahr betreut. Wir sind stolz darauf, ein bilinguales Konzept anzubieten, bei dem sowohl Englisch als auch Deutsch eine bedeutende Rolle spielen. Dies ermöglicht es den Kindern, spielerisch in beiden Sprachen zu lernen und sich sprachlich weiterzuentwickeln.
Unsere Lage in München bietet zudem den Vorteil, dass der wunderschöne Englische Garten nur einen kurzen Spaziergang entfernt ist. Die Grünflächen und Spielplätze dort bieten den Kindern die Möglichkeit, die Natur zu erkunden und in einer inspirierenden Umgebung zu spielen.
Wir legen großen Wert auf eine warme und herzliche Atmosphäre, in der sich die Kinder wohlfühlen und ihre individuellen Fähigkeiten und Talente entdecken können. Unsere engagierten Pädagogen begleiten die Kinder liebevoll auf ihrem Bildungsweg und fördern ihre kreative, soziale und kognitive Entwicklung.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere KiTa näher kennenzulernen und freuen uns darauf, Ihr Kind in unserer Einrichtung willkommen zu heißen! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr KiTa Team der Adalbertstraße in München
Öffnungszeiten
Wir schließen unsere Einrichtung pro Jahr für 27 Tage.
Montag
08:00 – 15:30
Dienstag
08:00 – 15:30
Mittwoch
08:00 – 15:30
Donnerstag
08:00 – 15:30
Freitag
08:00 – 15:00
Unsere KiTas sind Gefördert durch den Freistaat Bayern mit einer staatlichen Leistung nach BayKiBiG Art. 19.
Standortbezogene
Schwerpunkte
sprachliche Entwicklung
Akzeptanz von Vielfalt
Selbständigkeit und Autonomie
Soziale Kompetenz
Künstlerische Entwicklung
bilinguales Konzept “Englisch-Deutsch”
Gebühren WEKITA Adalbertstraße ab 01.09.2024
Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Münchner Kinder folgender monatlicher Elternbeitrag
Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.
4-5 Stunden
5-6 Stunden
6-7 Stunden
7-8 Stunden
8-9 Stunden
über 9 Stunden
121,00 €
146,00 €
172,00 €
198,00 €
224,00 €
250,00 €
Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Gastkinder folgender monatlicher Elternbeitrag
Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.
4-5 Stunden
5-6 Stunden
6-7 Stunden
7-8 Stunden
8-9 Stunden
über 9 Stunden
323,00 €
389,00 €
453,00 €
511,00 €
549,00 €
582,00 €
Verpflegungspauschale
300,00 € Das Verpflegungsgeld gilt für alle Kinder, inklusive betreuungsfreier Tage und Schließzeiten, bei einer 5-Tage Woche pro Monat. Inbegriffen sind bis zu 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-Brotzeit) ebenso Getränke und Zwischenmahlzeiten. Zu Beginn eines jeden weiteren KiTa-Jahres erhöht sich der Betrag um 5%.
Möglichkeiten der Ermäßigungin der MKF
Elternbeiträge können ohne Antrag reduziert werden, wenn die Eltern einen Nachweis vorlegen, dass sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen München-Pass besitzen. Bitte sprechen Sie uns in dem Fall bei Abschluss des Vertrags an.
Geschwisterermäßigung Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, können wir die Beiträge entsprechend reduzieren. Wir reduzieren ab Kind “2” den Elternbeitrag um 50%. Hierfür benötigen wir als Nachweis eine Kopie des aktuellen Kindergeldbescheids.
Antrag auf Gebührenübernahme an die Wirtschaftliche Jugendhilfe Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt: – Nachweise über das Gesamteinkommen der Familie – Nachweise über die Ausgaben der Familie – Nachweis über das Sorgerecht – Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die zu leistenden Beiträge und Abtretungserklärung – Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung