WEKITA Kaspar-Kerll-Straße
Willkommen in unserer Mini-Kita! Im September 2024 haben wir unsere Türen für bis zu 15 Kinder geöffnet. Unsere Kita bietet nicht nur eine liebevolle und anregende Umgebung, sondern auch einen wunderschönen Garten, der zum Spielen und Entdecken einlädt. Hier fördern wir die individuelle Entwicklung jedes Kindes durch kreative Aktivitäten und gemeinsames Lernen in der Natur. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen und Ihren Kindern unvergessliche Erlebnisse zu teilen!
Öffnungszeiten
Wir schließen unsere Einrichtung pro Jahr für 27 Tage.
Montag | 08:00 – 15:30 |
Dienstag | 08:00 – 15:30 |
Mittwoch | 08:00 – 15:30 |
Donnerstag | 08:00 – 15:30 |
Freitag | 08:00 – 15:00 |

Unsere KiTas sind Gefördert durch den Freistaat Bayern mit einer staatlichen Leistung nach BayKiBiG Art. 19.
Standortbezogene Schwerpunkte
- sprachliche Entwicklung
- Akzeptanz von Vielfalt
- Selbständigkeit und Autonomie
- Soziale Kompetenz
- Künstlerische Entwicklung

Gebühren WEKITA Kaspar-Kerll-Straße ab 01.09.2024
Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Münchner Kinder folgender monatlicher Elternbeitrag
Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.
4-5 Stunden | 5-6 Stunden | 6-7 Stunden | 7-8 Stunden | 8-9 Stunden | über 9 Stunden |
121,00 € | 146,00 € | 172,00 € | 198,00 € | 224,00 € | 250,00 € |
Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Gastkinder folgender monatlicher Elternbeitrag
Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.
4-5 Stunden | 5-6 Stunden | 6-7 Stunden | 7-8 Stunden | 8-9 Stunden | über 9 Stunden |
323,00 € | 389,00 € | 453,00 € | 511,00 € | 549,00 € | 582,00 € |
Verpflegungspauschale 300,00 €
Das Verpflegungsgeld gilt für alle Kinder, inklusive betreuungsfreier Tage und Schließzeiten, bei einer 5-Tage Woche pro Monat. Inbegriffen sind bis zu 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-Brotzeit) ebenso Getränke und Zwischenmahlzeiten. Zu Beginn eines jeden weiteren KiTa-Jahres erhöht sich der Betrag um 5%.
Möglichkeiten der Ermäßigung in der MKF
Elternbeiträge können ohne Antrag reduziert werden, wenn die Eltern einen Nachweis vorlegen, dass sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen München-Pass besitzen. Bitte sprechen Sie uns in dem Fall bei Abschluss des Vertrags an.
Geschwisterermäßigung
Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, können wir die Beiträge entsprechend reduzieren. Wir reduzieren ab Kind “2” den Elternbeitrag um 50%. Hierfür benötigen wir als Nachweis eine Kopie des aktuellen Kindergeldbescheids.
Antrag auf Gebührenübernahme an die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
– Nachweise über das Gesamteinkommen der Familie
– Nachweise über die Ausgaben der Familie
– Nachweis über das Sorgerecht
– Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die zu leistenden Beiträge und Abtretungserklärung
– Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung
Bitte reichen Sie Kopien dieser Dokumente entweder per Post bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Ihres zuständigen Sozialbürgerhauses ein oder stellen Sie den Antrag online:
https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/