Büro

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Betreuungsplatz? Wir beraten Sie gerne.

Mo.–Fr.: 8 Uhr – 10 Uhr


Unsere Mini-KiTa in der Maximilian-Kolbe-Alle im Stadtteil München-Neuperlach bietet ein schönes und altersgerechtes, zweites Zuhause für bis zu 12 Krippenkindern. Dabei ist unsere Einrichtung gezielt an die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Bei uns können die Kleinen wohlbehütet spielen, essen und schlummern sowie gemeinsam mit den anderen Kindern lernen und wachsen. Dabei darf jedes Kind seine eigenen Grenzen haben – nur der Fantasie werden bei uns keine Grenzen gesetzt.


Öffnungszeiten

Wir schließen unsere Einrichtung pro Jahr für 27 Tage.

Montag08:00 – 15:30
Dienstag08:00 – 15:30
Mittwoch08:00 – 15:30
Donnerstag08:00 – 15:30
Freitag08:00 – 15:00

Unsere KiTas sind Gefördert durch den Freistaat Bayern mit einer staatlichen Leistung nach BayKiBiG Art. 19.


Standortbezogene

Schwerpunkte

  • sprachliche Entwicklung
  • Akzeptanz von Vielfalt
  • Selbständigkeit und Autonomie
  • Soziale Kompetenz
  • Künstlerische Entwicklung



Gebühren WEKITA “Storchennest” ab 01.09.2024

Für einen Kinderkrippenplatz gilt folgender monatlicher Elternbeitrag

Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 30 Schließtage pro Jahr.

4-5 Stunden5-6 Stunden6-7 Stunden7-8 Stunden8-9 Stundenüber 9 Stunden
550,00 €660,00 €770,00 €880,00 €990,00 €1.100,00 €

Hygiene- und Spielgeld

49,00 €
Das Hygiene- und Spielgeld gilt für alle Kinder pro Monat. Es beinhaltet Windeln, Feuchttücher und deckt die Kosten für Spiel- und Bastelmaterialien am Standort.


Verpflegungspauschale

119,00 €
Das Verpflegungsgeld gilt für alle Kinder, inklusive betreuungsfreier Tage und Schließzeiten, bei einer 5-Tage Woche pro Monat. Inbegriffen sind bis zu 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-Brotzeit) ebenso Getränke und Zwischenmahlzeiten.


einmalige Bearbeitungsgebühr

490,00 €
Zur Deckung der Verwaltungskosten erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme/Vertragsabschluss.


jährliche Service-Pauschale

250,00 €
Die Servicepauschale wird jährlich im Dezember erhoben, zur Deckung der Ausgaben für zusätzlich benötigtes pädagogisches Personal und Springer.


Informationen zur Übernahme der KiTa-Kosten durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe München

https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/

Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.

Beiträge, die für den Besuch einer privaten oder freigemeinnützigen Kindertageseinrichtung von den Eltern erhoben werden, können im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach § 90 Abs. 4 SGB VIII übernommen werden, wenn das anrechenbare Nettoeinkommen der Familie die monatliche Einkommensgrenze nicht oder nur geringfügig überschreitet. Bei Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können Elternbeiträge ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse übernommen werden:
– Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
– Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz



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