Unser Standort in Milbertshofen, ist ein Ort der Geborgenheit und des gemeinsamen Lernens für bis zu 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren. Wir befinden uns inmitten des lebendigen Stadtteils Milbertshofen in München, eingebettet in eine freundliche und sichere Nachbarschaft. Unsere Einrichtung ist speziell gestaltet, um die Bedürfnisse der Kleinsten in unserer Gemeinschaft zu erfüllen. Die Einrichtung ist einladend gestaltet und bietet den Kindern viel Raum für Bewegung, Entdeckung und Kreativität.
Öffnungszeiten
Wir schließen unsere Einrichtung pro Jahr für 27 Tage.
Montag
08:00 – 15:30
Dienstag
08:00 – 15:30
Mittwoch
08:00 – 15:30
Donnerstag
08:00 – 15:30
Freitag
08:00 – 15:00
Unsere KiTas sind Gefördert durch den Freistaat Bayern mit einer staatlichen Leistung nach BayKiBiG Art. 19.
Standortbezogene
Schwerpunkte
sprachliche Entwicklung
Akzeptanz von Vielfalt
Selbständigkeit und Autonomie
Soziale Kompetenz
Künstlerische Entwicklung
Gebühren WEKITA Nietzschestraße ab 01.09.2024
Für einen Kinderkrippenplatz gilt folgender monatlicher Elternbeitrag
Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 30 Schließtage pro Jahr.
4-5 Stunden
5-6 Stunden
6-7 Stunden
7-8 Stunden
8-9 Stunden
über 9 Stunden
550,00 €
660,00 €
770,00 €
880,00 €
990,00 €
1.100,00 €
Hygiene- und Spielgeld
49,00 € Das Hygiene- und Spielgeld gilt für alle Kinder pro Monat. Es beinhaltet Windeln, Feuchttücher und deckt die Kosten für Spiel- und Bastelmaterialien am Standort.
Verpflegungspauschale
119,00 € Das Verpflegungsgeld gilt für alle Kinder, inklusive betreuungsfreier Tage und Schließzeiten, bei einer 5-Tage Woche pro Monat. Inbegriffen sind bis zu 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-Brotzeit) ebenso Getränke und Zwischenmahlzeiten.
einmalige Bearbeitungsgebühr
490,00 € Zur Deckung der Verwaltungskosten erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme/Vertragsabschluss.
jährliche Service-Pauschale
250,00 € Die Servicepauschale wird jährlich im Dezember erhoben, zur Deckung der Ausgaben für zusätzlich benötigtes pädagogisches Personal und Springer.
Informationen zur Übernahme der KiTa-Kosten durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe München
Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.
Beiträge, die für den Besuch einer privaten oder freigemeinnützigen Kindertageseinrichtung von den Eltern erhoben werden, können im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach § 90 Abs. 4 SGB VIII übernommen werden, wenn das anrechenbare Nettoeinkommen der Familie die monatliche Einkommensgrenze nicht oder nur geringfügig überschreitet. Bei Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können Elternbeiträge ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse übernommen werden: – Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz – Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz