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Wir beraten Sie gerne.

Mo.–Fr.: 8 Uhr – 13 Uhr


Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass wir im Jahr 2024 eine weitere KiTa eröffnen können. Die ursprüngliche Apotheke in der Kaspar-Kerll-Str. 47 wird umfunktioniert und bietet schon bald Platz für die Betreuung von 12 Krippenkindern im Alter von einem Jahr bis zum Übertritt in den Kindergarten sowie auch für unser Personal, welches sich aus zwei Fachkräften, sowie ein bis zwei Ergänzungskräften zusammensetzt.

Sobald es Informationen zum Start der Neuaufnahmen gibt, werden wir euch hier informieren.

Euer Team Wekita-München / Montekids UG


Öffnungszeiten

Wir schließen unsere Einrichtung pro Jahr für 27 Tage.

Montag08:00 – 15:30
Dienstag08:00 – 15:30
Mittwoch08:00 – 15:30
Donnerstag08:00 – 15:30
Freitag08:00 – 15:00

Unsere KiTas sind Gefördert durch den Freistaat Bayern mit einer staatlichen Leistung nach BayKiBiG Art. 19.


Standortbezogene

Schwerpunkte

  • sprachliche Entwicklung
  • Akzeptanz von Vielfalt
  • Selbständigkeit und Autonomie
  • Soziale Kompetenz
  • Künstlerische Entwicklung


Gebühren WEKITA Kaspar-Kerll-Straße

Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Münchner Kinder folgender monatlicher Elternbeitrag

Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.

4-5 Stunden5-6 Stunden6-7 Stunden7-8 Stunden8-9 Stundenüber 9 Stunden
121,00 €146,00 €172,00 €198,00 €224,00 €250,00 €
Für einen Kinderkrippenplatz gilt für Gastkinder folgender monatlicher Elternbeitrag

Kinder in Kinderkrippen, ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, inklusive 27 Schließtage pro Jahr.

4-5 Stunden5-6 Stunden6-7 Stunden7-8 Stunden8-9 Stundenüber 9 Stunden
323,00 €389,00 €453,00 €511,00 €549,00 €582,00 €
Verpflegungspauschale

300,00 €
Das Verpflegungsgeld gilt für alle Kinder, inklusive betreuungsfreier Tage und Schließzeiten, bei einer 5-Tage Woche pro Monat. Inbegriffen sind bis zu 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-Brotzeit) ebenso Getränke und Zwischenmahlzeiten. Zu Beginn eines jeden weiteren KiTa-Jahres erhöht sich der Betrag um 5%.

Möglichkeiten der Ermäßigung in der MKF

Elternbeiträge können ohne Antrag reduziert werden, wenn die Eltern einen Nachweis vorlegen, dass sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen München-Pass besitzen. Bitte sprechen Sie uns in dem Fall bei Abschluss des Vertrags an.

Geschwisterermäßigung
Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, können wir die Beiträge entsprechend reduzieren. Wir reduzieren ab Kind “2” den Elternbeitrag um 50%. Hierfür benötigen wir als Nachweis eine Kopie des aktuellen Kindergeldbescheids.

Antrag auf Gebührenübernahme an die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
– Nachweise über das Gesamteinkommen der Familie
– Nachweise über die Ausgaben der Familie
– Nachweis über das Sorgerecht
– Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die zu leistenden Beiträge und Abtretungserklärung
– Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung

Bitte reichen Sie Kopien dieser Dokumente entweder per Post bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Ihres zuständigen Sozialbürgerhauses ein oder stellen Sie den Antrag online:
https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/


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