Was ist eine Großtagespflege (GTP) ?
In einer Großtagespflege werden bis zu 15 Kindern von zwei bis drei qualifizierten Tagesbetreuungspersonen in geeigneten Räumen betreut. Die kleinen, familiären Gruppen eignen sich besonders für Kinder bis drei Jahre. Aber auch für ältere Kinder kann Großtagespflege eine Möglichkeit sein – etwa als Nachmittagsbetreuung für Schulkinder. Die Aufsicht und finanzielle Förderung erfolgen durch das Stadtjugendamt.
Wie hoch sind die Betreuungskosten in einer GTP?
Besteht eine Betreuungsvereinbarung, zahlen Eltern je nach Buchungsdauer einen Kostenbeitrag von maximal 100 Euro. Der Elternbeitrag wird direkt über das Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe erhoben. Je nach Fördermodell des jeweiligen Standorts können zusätzliche Elternbeiträge erhoben werden. Die Gebühren von wekita finden sie unter *Gebührenübersicht.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung des Betreuungsplatzes?
Voraussetzung für die Förderung eines Betreuungsplatzes durch die Stadt München, beispielsweise mit einem Betreuungsplatz für 35-40h/Woche, ist der Nachweis eines individuellen Betreuungsbedarfs beider Elternteile. Arbeitswege können auch angerechnet werden.
Wie läuft die Platzvergabe in einer GTP?
Die Großtagespflegen vergeben selbst ihre Plätze. Sie können gerne eine Anfrage stellen. Bitte nutzen Sie hierfür den von uns zur Verfügung gestellten Anfragebogen/Elternbogen.
Gibt es Möglichkeiten der Ermäßigung in einer GTP?
Eine Geschwisterermäßigung ist grundsätzlich möglich. Eltern mit geringerem Einkommen können einen Erlass des Kostenbeitrags gemäß § 90 SGB VIII bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen. Auch über das Krippengeld des Freistaats Bayern kann ein Zuschuss beantragt werden.
Wie gestalten sich die Betreuungszeiten in der GTP?
Die Betreuungszeiten in der Großtagespflege variieren je nach Angebot und richten sich nach den Öffnungszeiten des Standorts. Die Anzahl der Betreuungsstunden wird von den Eltern mit der jeweiligen Großtagespflege vereinbart, betragen aber im Regelfall 7-8h pro Tag. Die Großtagespflege schließt für bis zu 30 Tage pro Jahr. Die Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Warum hat jede GTP ihr eigenes Konzept?
In unseren Großtagespflegen arbeiten selbständig tätige Betreuungspersonen. Diese sind weder an einen Träger noch an konzeptionelle Vorgaben gebunden. Die Erstellung sowie Umsetzung des pädagogischen Konzepts obliegt allein den Betreuungspersonen.
Ist wekita die “Leitung” der GTP-Standorte?
Nein. Die Leitung der einzelnen Standorte obliegt den Betreuungspersonen. wekita versteht sich als Dienstleister für die Betreuungspersonen und stellt zum Beispiel das wekita Raumkonzept als Betreuungsgrundlage zur Verfügung oder kümmert sich um die Lebensmitteleinkäufe und andere Besorgungen.
An wen wende ich mich bei pädagogischen Fragen oder Problemen in einer GTP?
Der pädagogische Alltag sowie die im Konzept festgelegten pädagogischen Ziele und Formen der Betreuung werden allein von den Betreuungspersonen in der GTP umgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen diesbezüglich immer zuerst an die persönlich zugeordnete Betreuungsperson.
Wie läuft die Platzvergabe in den Mini-KiTas?
Freie Betreuungsplätze werden im kitafinder veröffentlicht. Da es sich bei Mini-KiTas um sehr kleine Gruppen handelt, sind frei werdende Betreuungsplätze meist sehr schnell belegt.
Wie hoch sind die Gebühren für einen Betreuungsplatz in den wekita Mini-KiTas?
Eine Aufstellung der Gebühren eines Betreuungsplatzes in einer unserer Mini-KiTas finden Sie entweder in unserem Trägerkonzept oder auf unseren Standortseiten unter *Gebührenübersicht.
Wie sind die Kündigungsbedingungen in den GTPs und Mini-KiTas?
In unseren Großtagespflegestellen vereinbaren Sie die Kündigungsfrist bei Abschluss des Betreuungsvertrags mit der persönlich zugeordneten Tagespflegeperson. In der Regel beträgt diese 2 Monate zum Monatsende. Beachten Sie bitte besondere Kündigungsbedingungen in den Sommermonaten.
In unseren Mini-KiTas gilt: Die Eltern können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Zu einem Zeitpunkt zwischen dem 1. Juni und dem 31. August ist die Kündigung unter Einhaltung der Frist nur zum Ende des Kindergartenjahres (31. August) möglich. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres eingeschult wird.